Endbenutzervereinbarung (EUA)

Diese Endbenutzervereinbarung („EUA“) wird zwischen Stellar Cyber ​​Inc., einer Gesellschaft mit Sitz in Delaware und Hauptgeschäftssitz in 2590 N First St, Suite 360, San Jose, CA 95131 („Stellar Cyber“), und Ihnen („Kunde“) geschlossen. Diese EUA bildet zusammen mit der Bestellung (wie nachstehend definiert) zwischen Stellar Cyber ​​und dem Kunden, in der auf diese EUA Bezug genommen wird, sowie allen in der Bestellung und dieser EUA genannten Dokumenten die Vereinbarung („Vereinbarung“) zwischen Stellar Cyber ​​und dem Kunden. Die Vereinbarung tritt mit der Annahme der Bestellung durch den Kunden in Kraft („Wirksamkeitsdatum“).

Durch das Herunterladen, Installieren, Registrieren, Zugreifen auf, Bewerten oder anderweitige Verwenden der Liefergegenstände erkennt der Kunde an und stimmt zu, dass er an die Vereinbarung gebunden ist. Die Vereinbarung regelt die Nutzung der Leistungen durch den Kunden, wie auch immer erworben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Erwerb über einen autorisierten Distributor, Wiederverkäufer, Online-App-Store oder Marktplatz.

  1. Definitionen

„Verbundenes Unternehmen“ bezeichnet eine Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft oder sonstige juristische Person, die die betreffende Partei kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder mit ihr unter gemeinsamer Kontrolle steht, solange diese Kontrolle besteht. Im Sinne dieser Definition bedeutet Kontrolle den direkten oder indirekten Besitz von mehr als fünfzig Prozent (50 %) der Stimmrechte an dieser juristischen Person (oder, im Falle einer nicht-kapitalgesellschaftlichen juristischen Person, gleichwertiger Rechte).

„Kundendaten“ bezeichnet Daten, auf die im Rahmen der Leistungserbringung zugegriffen und die erfasst werden können, einschließlich Protokolle, Sitzungsdaten, Telemetriedaten, Benutzerdaten, Nutzungsdaten, Daten zur Bedrohungsanalyse, Informationen zur Bedrohungserkennung, Kopien potenziell schädlicher Dateien, Systemstabilitätsdaten, Daten zur Benutzererfahrung, Daten der Benutzeroberfläche und Metadaten des Netzwerkverkehrs. Kundendaten können vertrauliche und personenbezogene Daten wie Quell- und Ziel-IP-Adressen, Active Directory-Informationen, Dateianwendungen, URLs, Dateinamen und Dateiinhalte umfassen.

„Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle nicht-öffentlichen Informationen, die eine Partei der anderen mündlich oder schriftlich mitteilt und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder die aufgrund ihrer Art oder der Umstände ihrer Offenlegung vernünftigerweise als vertraulich anzusehen sind. Die Bestimmungen dieser Vereinbarung sind für Stellar Cyber ​​vertraulich und dürfen vom Auftraggeber nicht an Dritte weitergegeben werden. Ungeachtet des Vorstehenden umfassen vertrauliche Informationen keine Informationen, die: (i) ohne Verletzung einer gegenüber der offenlegenden Partei bestehenden Verpflichtung allgemein bekannt sind oder werden, (ii) der empfangenden Partei vor ihrer Offenlegung durch die offenlegende Partei ohne Verletzung einer gegenüber der offenlegenden Partei bestehenden Verpflichtung bekannt waren, (iii) von einem Dritten ohne Verletzung einer gegenüber der offenlegenden Partei bestehenden Verpflichtung erhalten wurden oder (iv) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden.

„Liefergegenstand(e)“ bezeichnet Software, Abonnementdienste und andere in einer Bestellung spezifizierte Waren oder Dienstleistungen.

„Lieferzeitraum“ bezeichnet jeden in einer Bestellung festgelegten Zeitraum, in dem Stellar Cyber ​​sich verpflichtet, dem Kunden ein Liefergegenstand zu liefern. Die Vereinbarung verlängert sich automatisch am Ende jedes ersten und jedes nachfolgenden Lieferzeitraums um einen weiteren Zeitraum, der dem vorherigen Lieferzeitraum entspricht, es sei denn, eine der Parteien hat mindestens fünfzehn (15) Tage vor Ablauf des jeweiligen Lieferzeitraums schriftlich die Nichtverlängerung mitgeteilt.

„Grenzwerte“ bezeichnet die in einer Bestellung festgelegte maximale Anzahl von Benutzern, Assets oder Datenaufnahmemengen.

„Bestellung(en)“ bezeichnet ein Angebot oder Bestelldokument von Stellar Cyber ​​(einschließlich Online-Bestellformular), das vom Kunden durch Unterzeichnung angenommen wurde, oder eine Bestellung oder ein anderes Bestelldokument des Kunden, das Stellar Cyber ​​(direkt oder indirekt über einen autorisierten Händler) erhalten und bestätigt hat und das die in einem entsprechenden Angebot oder Bestelldokument von Stellar Cyber ​​aufgeführten Leistungen, Kapazitäten, Preise, Lieferfristen und sonstige anwendbare Bedingungen enthält. Bestellungen umfassen nicht die Bedingungen vorgedruckter Bedingungen in der Bestellung des Kunden oder sonstige Bedingungen in einer Bestellung, die zusätzlich zu den Bedingungen dieser Endbenutzer-Vereinbarung (EUA) stehen oder diesen widersprechen.

„Software“ bezeichnet die ausführbare Codeversion der Stellar Cyber-Software sowie alle in einer Bestellung spezifizierten Aktualisierungen dazu.

„Abonnementdienste“ bezeichnet Software-as-a-Service und Cloud-basierte Sicherheitsdienste von Stellar Cyber, die in einer Bestellung spezifiziert sind.

  1. Softwarelizenzen und Abonnementdienste

2.1 Softwarelizenz. Stellar Cyber ​​gewährt dem Kunden eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, beschränkte Lizenz zur Nutzung der in einer Bestellung spezifizierten Software: (i) ausschließlich zur internen Nutzung durch den Kunden oder dessen verbundene Unternehmen in den in der Bestellung angegebenen Räumlichkeiten des Kunden oder dessen verbundenen Unternehmen oder auf den internen Computer- oder Cloud-basierten Systemen des Kunden oder dessen verbundenen Unternehmen, (ii) während der in der Bestellung angegebenen Lieferfrist und (iii) bis zu den in der Bestellung festgelegten Beschränkungen.

2.2 Lizenz für Evaluierungssoftware. Die zur Evaluierung bereitgestellte Software darf ausschließlich während des im Auftrag festgelegten Evaluierungszeitraums, maximal dreißig (30) Tage, verwendet werden, sofern nicht anders schriftlich von Stellar Cyber ​​vereinbart. Die Nutzung ist ausschließlich zum Zweck der Prüfung des Vertragsabschlusses und nicht für andere Zwecke oder produktive Nutzung zulässig. Ungeachtet etwaiger entgegenstehender Bestimmungen im Vertrag, einschließlich des Auftrags, übernimmt Stellar Cyber ​​keine Verpflichtung zur Wartung, zum Support, zur Installation, zu Schulungen, zur Gewährleistung oder zur Haftungsfreistellung für Evaluierungslizenzen. Stellar Cyber ​​kann eine Evaluierungslizenz jederzeit nach eigenem Ermessen kündigen.

2.3 Abonnementdienste. Vorbehaltlich der Bestimmungen der Service-Level-Vereinbarung gewährt Stellar Cyber ​​dem Kunden Zugriff auf die in einer Bestellung spezifizierten Abonnementdienste: (i) ausschließlich zur internen Nutzung durch den Kunden oder dessen verbundene Unternehmen, (ii) während der in der Bestellung angegebenen Lieferfrist und (iii) bis zu den in der Bestellung festgelegten Limits.

2.4 Testzugang zu den Abonnementdiensten. Stellar Cyber ​​kann dem Kunden einen kostenlosen oder kostengünstigen Testzugang zu den Abonnementdiensten gewähren. Dieser Testzugang gilt für den im Auftrag festgelegten Evaluierungszeitraum von maximal dreißig (30) Tagen, sofern nicht anders schriftlich vereinbart. Er dient ausschließlich der Prüfung, ob ein Vertrag abgeschlossen werden soll, und darf nicht für andere Zwecke oder produktive Nutzung verwendet werden. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen im Vertrag, einschließlich des Auftrags, ist Stellar Cyber ​​nicht verpflichtet, Wartung, Support, Installationsdienste, Schulungen, Garantien oder Haftungsfreistellungen für Kunden mit Testzugang zu erbringen. Stellar Cyber ​​kann den Testzugang nach eigenem Ermessen jederzeit beenden.

  1. Datenschutzbestimmungen

Stellar Cyber ​​nutzt und schützt Kundendaten, einschließlich der über die Liefergegenstände übermittelten Informationen, gemäß der Datenschutzrichtlinie von Stellar Cyber ​​(abrufbar unter https://stellarcyber.ai/privacy-policy/ , die „Datenschutzrichtlinie“) und der Datenverarbeitungsvereinbarung (abrufbar unter https://stellarcyber.ai/dpa/ , die „DPA“). Zusätzlich zu den in der Datenschutzrichtlinie und der DPA gewährten Berechtigungen gestattet der Kunde Stellar Cyber ​​die Nutzung und Weitergabe nicht-personenbezogener Daten an Dritte, um anonyme Datenprofile zu erstellen, segmentierte Marketinginformationen bereitzustellen, aggregierte statistische Berichte zu erstellen und bestehende sowie neue Produkte und Dienstleistungen zu verbessern.

  1. Support-/Service-Level-Vereinbarung

Stellar Cyber ​​erbringt vom Kunden Wartung, Support und Schulungen für die Software gemäß der Bestellung sowie Wartung, Support und Schulungen für die Abonnementdienste gemäß der Service-Level-Vereinbarung unter https://stellarcyber.ai/sla.

  1. Gebühren und Zahlungen

5.1 Gebühren. Der Kunde verpflichtet sich, die im Auftrag genannten Gebühren und Entgelte zu zahlen. Sind diese im Auftrag nicht genannt, gelten die jeweils gültigen Listenpreise von Stellar Cyber ​​für die entsprechenden Leistungen. Stellar Cyber ​​behält sich das Recht vor, die Gebühren für jede weitere Leistungsperiode nach der ersten Leistungsperiode durch schriftliche Mitteilung an den Kunden mindestens dreißig (30) Tage vor Ablauf der jeweiligen Leistungsperiode anzupassen.

5.1.1 Überschreitung der Nutzungsdauer. Überschreitet die Nutzung der Liefergegenstände durch den Kunden innerhalb eines Zeitraums von dreißig (30) Tagen durchschnittlich zehn Prozent (10 %) des in einer Bestellung festgelegten Limits, wird die monatliche Gebühr von Stellar Cyber ​​für diese Liefergegenstände anteilig entsprechend der genannten Überschreitung für die verbleibende Vertragslaufzeit angepasst. Dem Kunden wird die Mehrnutzung zum höheren der beiden folgenden Beträge in Rechnung gestellt: der in der Bestellung angegebenen Gebühr oder dem jeweils gültigen Listenpreis von Stellar Cyber ​​für die betreffenden Liefergegenstände.

5.1.2 Mehrnutzung – Vorausbezahlter Kunde. Zahlt ein Kunde die Leistungen im Voraus, so ist er verpflichtet, bei einer durchschnittlichen Nutzung der Leistungen innerhalb eines Zeitraums von dreißig (30) Tagen von zehn Prozent (10 %) über dem in einer Bestellung festgelegten Limit eine zusätzliche Gebühr für die Mehrnutzung zu entrichten. Diese Gebühr richtet sich nach der vorgenannten Mehrnutzung, angepasst an die verbleibende Laufzeit der Vorauszahlung, und entspricht dem höheren der beiden folgenden Beträge: der in der Bestellung angegebenen Gebühr oder dem jeweils gültigen Listenpreis von Stellar Cyber ​​für die jeweiligen Leistungen.

5.2 Rechnungsstellung. Sämtliche Gebühren und Entgelte werden von Stellar Cyber ​​in Rechnung gestellt und sind vom Kunden vor Erhalt oder Nutzung der Liefergegenstände zu Beginn der im Auftrag festgelegten oder anderweitig im Auftrag festgelegten Lieferperiode zu zahlen.

5.3 Zahlungen. Alle Zahlungen sind innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum fällig, sofern in der Bestellung nichts anderes vereinbart ist. Unbeschadet anderer Rechtsmittel werden unbestrittene überfällige Beträge mit einer monatlichen Gebühr von einem Prozent (1 %) des ausstehenden Betrags oder dem gesetzlich zulässigen Höchstsatz, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist, verzinst. Zahlt der Kunde die Beträge nicht fristgerecht, erklärt er sich damit einverstanden, dass Mitteilungen, einschließlich Bannerwerbung, zu den ausstehenden Beträgen in die Leistungsbeschreibung aufgenommen werden.

5.4 Aussetzung. Stellar Cyber ​​behält sich das Recht vor, die Leistungserbringung auszusetzen, wenn die fälligen Gebühren nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach Zustellung einer schriftlichen Mitteilung, die auch per E-Mail erfolgen kann, bezahlt werden. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass Stellar Cyber ​​nicht für Verluste, Verzögerungen oder Schäden haftet, die durch Bannerwerbung, Aussetzungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Sperrung des Systemzugangs, von Benutzerkonten, der Datenerfassung) oder Kündigungen aufgrund von Nichtzahlung entstehen.

5.5 Steuern. Alle angegebenen Gebühren und Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Steuern und Abgaben, einschließlich etwaiger Umsatz- und Verbrauchssteuern. Der Kunde ist für die Zahlung aller Steuern und ähnlicher staatlicher Abgaben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Mehrwertsteuer, Umsatz-, Verbrauchs- oder Quellensteuern) sowie Zölle verantwortlich. Zur Klarstellung: Stellar Cyber ​​ist für die Zahlung der Steuern verantwortlich, die auf Grundlage des Nettoeinkommens, des Vermögens und der Mitarbeiter von Stellar Cyber ​​anfallen.

5.6 Prüfungen. Der Kunde ist verpflichtet, Aufzeichnungen über die Nutzung der Liefergegenstände zu führen und diese Stellar Cyber ​​auf schriftliche Anfrage mit einer Frist von sechzig (60) Tagen zur Verfügung zu stellen. Stellar Cyber ​​kann die Nutzung der Liefergegenstände durch den Kunden überwachen und behält sich das Recht vor, die Bereitstellung und Nutzung der Liefergegenstände durch den Kunden auf Einhaltung der Vertragsbedingungen auf eigene Kosten zu prüfen. Überschreitet die Nutzung der Liefergegenstände durch den Kunden die in einer Bestellung festgelegten Grenzen oder erfolgt sie zu Zwecken, die über die für die Liefergegenstände gewährte Lizenz hinausgehen, wird dem Kunden die Mehrnutzung zum höheren der beiden folgenden Beträge in Rechnung gestellt: den in der Bestellung angegebenen Gebühren oder dem jeweils gültigen Listenpreis von Stellar Cyber ​​für die jeweiligen Liefergegenstände. Führt eine Prüfung durch Stellar Cyber ​​zu einer Anpassung der vom Kunden zu zahlenden Gebühren um mehr als zehn Prozent (10 %) der vom Kunden gemäß Vertrag gezahlten Gebühren, trägt der Kunde die mit dieser Prüfung verbundenen Kosten.

  1. Laufzeit und Kündigung

6.1 Laufzeit. Diese Vereinbarung tritt mit dem Wirksamkeitsdatum in Kraft und gilt für die in der jeweiligen Bestellung angegebene Lieferperiode, sofern sie nicht vorzeitig beendet wird. Die Beendigung einer Bestellung hat keinen Einfluss auf die Beendigung anderer Bestellungen.

6.2 Kündigung. Jede Partei kann den Vertrag oder eine Bestellung kündigen, wenn die andere Partei gegen die Vertragsbedingungen verstößt und dieser Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach schriftlicher Mitteilung oder innerhalb von zehn (10) Tagen nach schriftlicher Mitteilung im Falle eines Verstoßes gegen Zahlungs- oder Nutzungsbeschränkungen behoben wird. Jede Partei kann den Vertrag oder eine Bestellung fristlos kündigen, wenn eine Partei zahlungsunfähig wird oder ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommt, ein Sanierungs-, Insolvenz- oder Liquidationsverfahren eingeleitet wird oder unterliegt oder ihre Geschäftstätigkeit im normalen Geschäftsverlauf einstellt. Mit der Kündigung erlöschen alle Lizenzen und Rechte, und der Kunde hat die Liefergegenstände zurückzugeben und deren Nutzung einzustellen. Ungeachtet einer vorzeitigen Kündigung gemäß den vorstehenden Bestimmungen, außer im Falle einer Kündigung durch den Kunden aufgrund eines nicht behobenen wesentlichen Vertragsverstoßes seitens Stellar Cyber, bleibt der Kunde weiterhin zur Zahlung aller im Rahmen einer Bestellung fälligen Gebühren verpflichtet.

  1. Nutzungsbeschränkungen
Der Kunde darf und darf Dritten nicht gestatten: (i) die Liefergegenstände zu kopieren, zu modifizieren, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder anderweitig auf eine für den Menschen wahrnehmbare Form zu reduzieren oder zu versuchen, zugrunde liegenden Quellcode, Algorithmen oder Techniken zu entdecken , es sei denn, solche Aktivitäten dürfen nach geltendem Recht nicht verboten sein, (ii) Bereitstellung, Vermietung, Nutzung für Timesharing- oder Servicebüro-Zwecke oder Verleihen oder anderweitige Nutzung der Liefergegenstände durch oder im Namen Dritter oder an an einem anderen Ort als dem Kundenstandort oder den in der Bestellung angegebenen Systemen, (iii) Offenlegung von Benchmarking, Wettbewerbsanalysen oder anderen Ergebnissen, die aus den Liefergegenständen erhalten wurden, um ähnliche Artikel oder konkurrierende Produkte oder Dienstleistungen zu entwickeln, (iv) versuchen, zu deaktivieren oder zu umgehen Lizenzschlüssel, Verschlüsselung oder andere Sicherheitsvorrichtungen oder -mechanismen, die in Verbindung mit den Liefergegenständen verwendet werden, (v) einen Teil der Liefergegenstände entfernen oder auf andere Weise stören, um C . zu überwachen die Einhaltung der Vereinbarung durch den Kunden, (vi) die in einer Bestellung angegebenen Grenzen überschreitet oder (vii) einen Liefergegenstand unter Verstoß gegen geltende Gesetze und Vorschriften verwendet. Der Kunde erkennt an, dass die Liefergegenstände Lizenzschlüssel und andere Funktionen enthalten können, die die Nutzung am Ende der jeweiligen Lizenz oder nach Erreichen der in der Bestellung angegebenen Limits deaktivieren.
  1. Eigentumsstruktur

8.1 Liefergegenstände. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass die Liefergegenstände, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Software und die Abonnementdienste, lizenziert oder bereitgestellt und nicht verkauft werden. Vorbehaltlich der im Vertrag gewährten Rechte behält Stellar Cyber ​​alle Rechte, Titel und Ansprüche an den Liefergegenständen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Software, die Abonnementdienste und alle damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte.

8.2 Eingabe. Sämtliche Fehlerberichte, Vorschläge, Empfehlungen, Kommentare und sonstige Informationen, die der Kunde Stellar Cyber ​​in Bezug auf die Liefergegenstände zur Verfügung stellt (zusammenfassend „Eingabe“), bleiben Eigentum des Kunden. Der Kunde gewährt Stellar Cyber ​​jedoch eine nicht-exklusive, übertragbare, unwiderrufliche, weltweite, lizenzgebührenfreie Lizenz (mit dem Recht zur Unterlizenzierung), die Eingabe herzustellen, zu verwenden, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, zu reproduzieren, zu modifizieren, zu verbreiten, zugänglich zu machen, öffentlich darzustellen und aufzuführen, offenzulegen und anderweitig kommerziell zu verwerten.

8.3 Kundendaten. Vorbehaltlich der hierin ausdrücklich gewährten beschränkten Rechte behält der Kunde alle Rechte, Titel und Ansprüche an allen Kundendaten, einschließlich aller damit verbundenen Rechte an geistigem Eigentum. Im Verhältnis zwischen dem Kunden und Stellar Cyber ​​behält der Kunde das Eigentum an allen Kundendaten. Stellar Cyber ​​werden im Rahmen dieser Vereinbarung keine anderen Rechte als die in dieser Vereinbarung ausdrücklich festgelegten beschränkten Lizenzrechte eingeräumt. Der Kunde gewährt Stellar Cyber ​​und seinen autorisierten Drittanbietern hiermit die weltweite, nicht-exklusive, vollständig bezahlte und lizenzgebührenfreie Lizenz für den Zugriff auf, die Nutzung, Vervielfältigung, Verbreitung, Aufführung, Darstellung und Verarbeitung der Kundendaten, um die Leistungen zu erbringen, zu warten und zu verbessern sowie die Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu erfüllen. Der Kunde ermächtigt Stellar Cyber ​​ferner, die notwendigen Anpassungen und Modifikationen an den Sensoren in den Systemen des Kunden vorzunehmen, um die Effektivität der Leistungen zu optimieren.

8.4 Nutzung von Open-Source-Software. Die Software kann bestimmte Software, Feeds oder Teile enthalten, die unter anderen als den Bedingungen dieser Vereinbarung bereitgestellt werden (z. B. Open-Source- oder Community-Software). Diese können in einer Textdatei, im Info-Fenster, in einer oder mehreren darin referenzierten Dateien oder in einer dem Kunden auf schriftliche Anfrage zur Verfügung gestellten Liste gekennzeichnet sein. Jegliche Open-Source-Software, die dem Kunden als Teil der Software bereitgestellt wird und nicht aus der Software entfernt oder separat verwendet werden darf, unterliegt den für die Software geltenden Gewährleistungs-, Support- und Haftungsbestimmungen. Der Kunde erkennt an, dass für die Nutzung der Open-Source-Software spezifische Bedingungen der jeweiligen Lizenzgeber gelten können. Diese Bedingungen führen jedoch nicht dazu, dass (a) zusätzliche Beschränkungen für die Nutzung der Software durch den Kunden gelten oder (b) die Verantwortlichkeiten von Stellar Cyber ​​in Bezug auf die Software aufgehoben oder geändert werden.

  1. Datenschutz

9.1 Datenschutz durch den Kunden. Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass die Nutzung der Liefergegenstände durch den Kunden allen anwendbaren Gesetzen, einschließlich der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, entspricht und dass der Kunde alle erforderlichen Einwilligungen eingeholt hat, damit Stellar Cyber ​​im Rahmen dieser Vereinbarung Daten verarbeiten kann.

  1. Vertraulichkeit

10.1 Vertrauliche Informationen. Jede Partei verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen der anderen Partei zu schützen. Dementsprechend verpflichtet sich die empfangende Partei (im Folgenden „empfangende Partei“): (i) die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei (im Folgenden „offenlegende Partei“) mit der gleichen Sorgfalt (mindestens jedoch mit angemessener Sorgfalt) zu behandeln, die sie auch für ihre eigenen vertraulichen Informationen ähnlicher Art anwendet; (ii) die Verwendung der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei auf Zwecke zu beschränken, die mit diesem Vertrag vereinbar sind; und (iii) wirtschaftlich zumutbare Anstrengungen zu unternehmen, um den Zugriff auf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei auf ihre Mitarbeiter, Auftragnehmer und Beauftragten sowie auf diejenigen ihrer verbundenen Unternehmen zu beschränken, die aus berechtigten Gründen im Rahmen dieses Vertrags auf diese vertraulichen Informationen zugreifen müssen und die mindestens denselben strengen Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegen wie die hierin festgelegten.

10.2 Erzwungene Offenlegung vertraulicher Informationen. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen darf die empfangende Partei vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei offenlegen, wenn sie von Strafverfolgungsbehörden oder Aufsichtsbehörden dazu gezwungen wird, vorausgesetzt, die empfangende Partei benachrichtigt die offenlegende Partei vorab über diese erzwungene Offenlegung (soweit rechtlich zulässig) und leistet ihr auf deren Kosten angemessene Unterstützung, falls die offenlegende Partei die Offenlegung anfechten möchte. Wird die empfangende Partei im Rahmen eines Zivilverfahrens, an dem die offenlegende Partei beteiligt ist, zur Offenlegung der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei gezwungen, erstattet die offenlegende Partei der empfangenden Partei die angemessenen Kosten für die Zusammenstellung und die Bereitstellung eines sicheren Zugangs zu diesen vertraulichen Informationen.

  1. Entschädigung

11.1 Haftungsfreistellung durch Stellar Cyber. Stellar Cyber ​​verteidigt und stellt den Kunden von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, soweit diese Ansprüche, Forderungen, Klagen oder Verfahren gegen den Kunden erheben, die behaupten, die Liefergegenstände verletzten oder widerrechtliche Aneignung von Patenten, Urheberrechten, Marken oder Geschäftsgeheimnissen Dritter. Ungeachtet des Vorstehenden übernimmt Stellar Cyber ​​jedoch in keinem Fall Verpflichtungen oder Haftung gemäß diesem Abschnitt, die sich aus Folgendem ergeben: (i) der Nutzung der Liefergegenstände in einer vom Vertrag nicht vorgesehenen Weise oder in Kombination mit Materialien, die nicht von Stellar Cyber ​​bereitgestellt wurden; oder (ii) Inhalten, Informationen oder Daten, die vom Kunden oder anderen Dritten bereitgestellt wurden. Sollten die Liefergegenstände Gegenstand eines Anspruchs wegen Verletzung oder widerrechtlicher Aneignung werden, wird Stellar Cyber ​​nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten entweder: (i) dem Kunden das Recht zur weiteren Nutzung der Liefergegenstände verschaffen; (ii) die Liefergegenstände so ersetzen oder modifizieren, dass sie keine Rechte verletzen und den verletzenden Liefergegenständen im Wesentlichen gleichwertig sind. oder (iii) falls die Optionen (i) und (ii) trotz angemessener Bemühungen von Stellar Cyber ​​nicht umgesetzt werden können, kann Stellar Cyber ​​die Rechte des Kunden zur Nutzung der rechtsverletzenden Arbeitsergebnisse beenden und die im Voraus gezahlten Gebühren für den rechtsverletzenden Teil der Arbeitsergebnisse anteilig erstatten. Die dem Kunden gemäß diesem Abschnitt gewährten Rechte stellen sein einziges und ausschließliches Rechtsmittel bei einer behaupteten Verletzung von Patenten, Urheberrechten, Marken oder Geschäftsgeheimnissen durch die Arbeitsergebnisse dar.

11.2 Haftungsfreistellung durch den Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, Stellar Cyber ​​zu verteidigen und schadlos zu halten, soweit ein Dritter Ansprüche, Forderungen, Klagen oder Verfahren gegen Stellar Cyber ​​erhebt oder einleitet, die behaupten, dass Kundeninhalte Patente, Urheberrechte, Marken oder Geschäftsgeheimnisse Dritter verletzen oder widerrechtlich aneignen oder sonstige Rechte Dritter beeinträchtigen.

11.3 Verfahren zur Entschädigung. Die vorstehenden Entschädigungsverpflichtungen gelten unter der Voraussetzung, dass die entschädigungsberechtigte Partei: (i) die andere Partei unverzüglich schriftlich über den konkreten Anspruch informiert; (ii) der entschädigungspflichtigen Partei die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und die Beilegung des Anspruchs einräumt (mit der Ausnahme, dass die entschädigungspflichtige Partei keinen Anspruch beilegen darf, der ein Handeln oder Unterlassen seitens der entschädigungsberechtigten Partei erfordert, ohne deren vorherige Zustimmung, die nicht unangemessen verweigert oder verzögert werden darf); und (iii) der entschädigungspflichtigen Partei auf eigene Kosten jede angemessene Unterstützung gewährt.

  1. Beschränkte Garantie

Stellar Cyber ​​garantiert, dass alle Liefergegenstände im Wesentlichen die wesentlichen Funktionen erfüllen, die in der entsprechenden Dokumentation beschrieben sind. Stellar Cyber ​​garantiert nicht, dass die Liefergegenstände die Anforderungen des Kunden erfüllen oder ununterbrochen oder fehlerfrei funktionieren. MIT AUSNAHME DER OBEN AUSDRÜCKLICH ANGEGEBENEN IN DIESEM ABSCHNITT WERDEN DIE LIEFERUNGEN WIE BESEHEN UND OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG BEREITGESTELLT, UND STELLAR CYBER SCHLIESST JEDE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG FÜR NICHTVERLETZUNG VON VERLETZUNGEN ODER UNTERNEHMEN AUS. STELLAR CYBER GARANTIERT NICHT, DASS DIE NUTZUNG DER LIEFERUNGEN UNUNTERBROCHEN, FEHLERFREI ODER SICHER IST ODER DASS ALLE FEHLER BEHOBEN WERDEN.

  1. Einschränkung der Haftung

13.1 Beschränkung der Schadensarten. IN KEINEM FALL HAFTET EINE DER PARTEIEN FÜR STRAFSCHÄDEN, EXEMPLARISCHE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH DER KOSTEN FÜR DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZGÜTERN), DIE AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEM VERTRAG ODER EINER LEISTUNG ENTSTEHEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

13.2 Haftungsbeschränkung. Die Gesamthaftung einer Partei aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder den Liefergegenständen ist in keinem Fall höher als der Betrag, der für die Liefergegenstände in den zwölf (12) Monaten vor dem ersten Ereignis, aus dem die Haftung entstanden ist, geschuldet oder gezahlt wurde, unabhängig davon, ob ein hierin vorgesehenes Rechtsmittel seinen wesentlichen Zweck verfehlt oder anderweitig unwirksam ist.

13.3 Ausschlüsse. Die hierin enthaltene Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Verletzung von Vertraulichkeits- oder Freistellungsverpflichtungen einer Partei sowie für Betrug, grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten einer Partei. Die vorstehenden Beschränkungen gelten ferner nicht, soweit sie gesetzlich unzulässig sind.

  1. Verschiedenes

14.1. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Gerichtsbezirk. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht des US-Bundesstaates Kalifornien unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (1980) ist ausdrücklich ausgeschlossen und findet keine Anwendung. Alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus diesem Vertrag oder seiner Verletzung oder Beendigung ergeben, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der staatlichen und bundesstaatlichen Gerichte im Santa Clara County, Kalifornien. Die Parteien unterwerfen sich der persönlichen und ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte.

14.2 Abweichende Bedingungen. Stellar Cyber ​​lehnt ausdrücklich abweichende oder zusätzliche Bedingungen in Kundenbestellungen oder ähnlichen Dokumenten ab, die von den in der Bestellung oder dieser EUA festgelegten Bedingungen abweichen. Solche abweichenden oder zusätzlichen Bedingungen werden ungeachtet einer späteren Bestätigung durch Stellar Cyber ​​nicht Bestandteil einer Vereinbarung zwischen den Parteien.

14.3 Export. Die Liefergegenstände dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Stellar Cyber ​​nicht exportiert werden. Der Kunde sichert Stellar Cyber ​​hiermit schriftlich zu, dass er alle für die Liefergegenstände geltenden US-amerikanischen und ausländischen Export- und Reexportbeschränkungen einhalten wird. Der Kunde sichert ferner zu, dass er in allen Geschäftsbeziehungen mit, durch, für oder im Namen von Stellar Cyber ​​den US-amerikanischen Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) einhalten und weder direkt noch indirekt Geschenke, Zahlungen, Gegenleistungen oder sonstige Vorteile anbieten, versprechen, geben, fordern, anstreben oder annehmen wird, die als illegale oder korrupte Praxis ausgelegt werden könnten.

14.4 Abtretung. Der Kunde darf seine Rechte aus diesem Vertrag nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Stellar Cyber ​​abtreten.

14.5 Höhere Gewalt. Keine der Parteien haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung von Verpflichtungen aus diesem Vertrag (mit Ausnahme der Zahlungsverpflichtung), sofern diese auf Ursachen beruhen, die außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Arbeitskämpfe oder sonstige industrielle Unruhen, Ausfälle der Strom-, Telekommunikations- oder sonstigen Versorgung, Erdbeben, Stürme oder andere Naturereignisse, Blockaden, Embargos, Aufstände, behördliche Anordnungen, Terrorakte oder Krieg.

14.6 Selbstständige Vertragspartner; Keine Drittbegünstigten. Die Vertragsparteien sind selbstständige Vertragspartner. Durch diesen Vertrag wird kein Partnerschafts-, Franchise-, Joint-Venture-, Agentur-, Treuhand- oder Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien begründet. Es gibt keine Drittbegünstigten dieses Vertrags. Keine der Parteien ist befugt, die andere Partei in irgendeiner Eigenschaft oder Situation, sei es vertraglich oder anderweitig, zu vertreten oder in deren Namen zu handeln.

14.7. Fortgeltung. Die Beendigung oder der Ablauf dieser Vereinbarung berührt nicht die Bestimmungen dieser Vereinbarung, die ihrer Natur nach die Beendigung oder den Ablauf überdauern, einschließlich der Bestimmungen über das Eigentum an geistigem Eigentum, die Vertraulichkeit, die Zahlungsverpflichtungen, die Folgen der Beendigung, die Haftungsbeschränkung, den Datenschutz und den Abschnitt „Sonstiges“ dieser EUA.

14.8 Vollständigkeit; Abschluss der Vereinbarung. Diese Vereinbarung sowie alle durch Bezugnahme einbezogenen zusätzlichen Bestimmungen bilden die vollständige und ausschließliche Vereinbarung zwischen den Parteien und ersetzen alle vorherigen oder gleichzeitigen Vereinbarungen, Mitteilungen und Absprachen, ob schriftlich oder mündlich, die sich auf ihren Gegenstand beziehen. Sofern hierin nicht ausdrücklich anders bestimmt, ist ein Verzicht auf eine Bestimmung dieser Vereinbarung, eine Änderung oder Ergänzung nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt und von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnet ist.

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